Wie andere Anbieter von Freizeitimmobilien ist MarinaParken verpflichtet, einen Hinweis mit 'Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht' aufzunehmen. In den Niederlanden ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine AFM-Genehmigung zu haben, wenn Investitionen angeboten werden. Diese Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn eine Ausnahme Anwendung findet. Diese Befreiung gilt z. B. für Anlageobjekte mit einem Wert von mehr als 100.000 €.
Die Ferienwohnungen, die MarinaParken als Investitionsobjekt anbietet, fallen oft nicht unter die Genehmigungspflicht, weil sie mehr als 100.000 € kosten. In diesem Fall sind wir gesetzlich verpflichtet, die Informationen in unseren Anzeigen aufzuführen.
Mehr Informationen über die Freistellungserklärung der AFM finden Sie hier.
AFM steht für: Authority for the Financial Markets. Die AFM beaufsichtigt die Finanzmärkte, zu denen Sparanlagen, Investitionen, Versicherungen und Kredite gehören. Die niederländische Behörde für die Finanzmärkte überwacht, dass Vertrauen in die Finanzmärkte besteht und dass der Markt auf faire und klare Weise funktioniert.
Tel: +31 (0)85-0606763
E-mail: verkoop@marinaparken.nl
Öffnungszeiten Lobby:
Täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr (April bis Oktober)
Telefonisch erreichbar bis 20 Uhr.
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Um Sie bestmöglich über Ihre potenzielle Investition in eines der brandneuen Häuser zu informieren, würden wir Ihnen gerne weitere Informationen zusenden. Geben Sie im Folgenden Ihre Daten ein, und wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.
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